Prolog
by Kutschman • 19. August 2011 • Journalismus • 0 Comments
Die Freiheit der Presse wird im Grundgesetz garantiert. Das gilt selbst dann, wenn das Ergebnis mehr als flüssig, sprich überflüssig ist. Auch wenn die handfeste Substanz im Trester zurückbleibt, kann sich der Leser nur durch Wegschauen wehren. Es lebe die Freiheit der Most-Presse. In diesem Unsinne verbleibe ich mit saftigen Grüßen gez. Kutschman
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